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Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma ARTtours-Bremen, im folgenden Veranstalter genannt,
für die Durchführung von Stadtführungen und Reiseleitungen.
§ 1 Vertragsabschluss
Mit seiner schriftlichen, fernmündlichen oder elektronischen Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter
den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt zustande, indem der Veranstalter dem Kunden
die Buchung auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich
(dabei gilt auch die elektronische Form) bestätigt.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die vertragliche Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie den in der
Buchungsbestätigung zusätzlich aufgeführten Leistungen. Nebenabreden, die den Umfang der
vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
2. Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, eine Änderung der Angaben zu erklären, wenn es
unumgängliche Gründe erforderlich machen. Der Gesamtzuschnitt der vereinbarten Stadtführung/Reiseleitung
darf nicht beeinträchtigt werden. Der Kunde wird vom Veranstalter umgehend darüber informiert.
§ 3 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde einzelne Leistungen nach Antritt der Reise infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen
Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung bzw. Ermäßigung
des Preises.
§ 4 Aufhebung des Vertrages
Wird die Führung/ Reiseleitung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, kann sowohl der Veranstalter als auch der Kunde
den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Veranstalter für die bereits erbrachten
oder die bis zum Abschluss der Führung/ Reiseleitung noch zu erbringenden Leistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
§ 5 Stornierung
1. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten. Ein kostenfreier Rücktritt ist für den Kunden
bis zum 5. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung möglich. Der Rücktritt wird an dem Tag wirksam,
an dem er beim Veranstalter eingeht. Der Rücktritt muss vom Kunden schriftlich erklärt werden.
Der Veranstalter behält sich dabei ausdrücklich vor, bereits im Auftrag des Kunden erbrachte Leistungen
dem Kunden in Rechnung zu stellen.
2. Tritt der Kunde nach dem 5. Tag vor der vereinbarten Vertragsleistung zurück, so fällt eine
Rücktrittsgebühr in Höhe von 25 % an.
3. Wird eine vereinbarte Führung/Reiseleitung nicht in Anspruch genommen, ohne dass
mindestens drei Kalendertage vor dem vereinbarten Termin eine schriftliche Stornierung
durch den Kunden erfolgt, wird dem Kunden ein Ausfallhonorar in voller Höhe des vereinbarten
Honorars in Rechnung gestellt.
§ 6 Zahlung
1. Für die Verträge gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preise
des Unternehmens, sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, wird der Preis unmittelbar nach der
Führung/Reiseleitung vom Besteller bzw. dessen Beauftragten direkt und in bar an den
Stadtführer/Reiseleiter bezahlt.
3. Anfallende Eintrittsgelder und Fahrtkosten für Verkehrsmittel sind von den Gästen
selbst zu tragen, es sei denn, im abgeschlossenen Vertrag ist eine andere Regelung zwischen
dem Veranstalter und dem Kunden schriftlich vereinbart worden.
4.1 Der Stadtführer/ Reiseleiter ist verpflichtet, eine Wartezeit von 15 Minuten
ab Beginn des vereinbarten Zeitpunktes der Führung einzuhalten.
4.2 Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste muss zwischen den
Gästen und dem Stadtführer/ Reiseleiter vereinbart werden, ob - falls der Stadtführer/
Reiseleiter anderen Verpflichtungen nachkommen muss - die Führung verkürzt wird oder
ob die ursprünglich vereinbarte Dauer realisiert werden kann.
4.3 Wird die Führung verkürzt, fällt das vereinbarte Honorar in voller Höhe an.
5. Wünscht der Kunde während der Leistungserbringung eine Leistungserweiterung durch den
Stadtführer/ Reiseleiter, so hat der Stadtführer/ Reiseleiter das Recht, ein entsprechend
höheres Honorar zu fordern. Gleiches gilt auch, wenn der vertraglich vereinbarte Zeitumfang
auf Wunsch des Kunden um mehr als 30 Minuten überschritten wird.
§ 7 Ausschluss
Das Recht des Kunden, ihm aus dem Vertrag zustehende Ansprüche an Dritte abzugeben, ist ausgeschlossen.
Ebenso ist der Kunde nicht berechtigt, einen Dritten zu ermächtigen, seine Ansprüche im eigenen
Namen geltend zu machen.
§ 8 Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden/ Störungen zu vermeiden bzw. gering zu halten.
Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, mögliche Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter
mitzuteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vereinbarungsgemäßer Erbringung von
Leistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der
Stadtführung/ Reiseleitung schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden. Ansprüche des Kunden
verjähren nach 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Stadtführung/ Reiseleitung
dem Vertrag nach enden sollte.
§ 9. Haftung
1. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die
gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Stadtführung/ Reiseleitung entsprechend dem vereinbarten
Vertrag.
2. Der Veranstalter haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei eigenem
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.
§ 10 Geltungsbereich und Gerichtsstand
1. Für alle mit dem Veranstalter abzuschließenden/abgeschlossenen erstmaligen,
laufenden und künftigen Geschäfte gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Der
Veranstalter erkennt von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen
des Auftraggebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Veranstalter
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Mit der Erteilung des Auftrages wird die ausschließliche Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen
durch den Kunden anerkannt.
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz des Veranstalters.
Der Veranstalter ist allerdings berechtigt, Ansprüche gegen den Auftraggeber auch an jedem anderen
für diesen zuständigen Gericht geltend zu machen.
4. Für die Vertragsabschlüsse gilt deutsches Recht.
§ 11 Schlußbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Besteller einer Leistung erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
mit der Auftragserteilung/Buchungsbestätigung an ARTtours-Bremen an.
Stand: April 2008
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